Zunft zu Rebmessern
Postfach
4153 Reinach 1
Zunftmeister
Fredy Fecker
Tel. +41 79 788 73 56
Sind Sie interessiert, sich in unserer Zunft engagiert und umsichtig einzubringen?
Erfüllen Sie die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft gemäss unseren Satzungen?
Werden Sie von mindestens zwei Mitgliedern der Zunft zu Rebmessern als Neumitglied empfohlen?
Dann freut sich unser Zunftmeister auf Ihr Motivationsschreiben!
Auszug aus den Satzungen
§2 Zweck und Ziel
Die Zunft zu Rebmessern bezweckt die Förderung des Guten und Gemeinnützigen, die Gestaltung eines aktiven und geselligen Zunftlebens sowie die Pflege alter Reinacher Bräuche, Sitten und Traditionen. Die Zunft engagiert sich auf kulturhistorischem und sozialem Gebiet. Unter anderem unterstützt und fördert sie das Reinacher Heimatmuseum und tätigt Vergabungen.
§3 Mitgliedschaft und Pflichten
Ebenfalls Mitglied werden kann, wer die Schweizer Staatsbürgerschaft besitzt und seit 5 Jahren ohne Unterbruch in Reinach Wohnsitz hat.
Das Beitrittsgesuch in Form eines Motivationsschreibens ist an den amtierenden Meister der Zunft zu Rebmessern zu richten:
Fredy Fecker, Zunftmeister, Zunft zu Rebmessern, Postfach, 4153 Reinach 1
Die Aufnahme von neuen Zunftbrüdern erfolgt jeweils am 6. Dezember am Dorfbrunnen in Reinach.