Möchten Sie Zunftbruder werden?

 

Sind Sie interessiert, sich in unserer Zunft engagiert und umsichtig einzubringen?

 

Erfüllen Sie die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft gemäss unseren Satzungen?

 

Werden Sie von mindestens zwei Mitgliedern der Zunft zu Rebmessern als Neumitglied empfohlen?

 

Dann freut sich unser Zunftmeister auf Ihr Motivationsschreiben!

 

 

 

Auszug aus den Satzungen

 

§2 Zweck und Ziel

 

Die Zunft zu Rebmessern bezweckt die Förderung des Guten und Gemeinnützigen, die Gestaltung eines aktiven und geselligen Zunftlebens sowie die Pflege alter Reinacher Bräuche, Sitten und Traditionen. Die Zunft engagiert sich auf kulturhistorischem und sozialem Gebiet. Unter anderem unterstützt und fördert sie das Reinacher Heimatmuseum und tätigt Vergabungen.

 

§3 Mitgliedschaft und Pflichten

  • Voraussetzung für eine Mitgliedschaft in der Zunft ist das Bürgerrecht von Reinach (Kanton Basel-Landschaft).
  • Ebenfalls Mitglied werden kann, wer die Schweizer Staatsbürgerschaft besitzt und seit 5 Jahren ohne Unterbruch in Reinach Wohnsitz hat.

  • Wer in die Zunft aufgenommen werden will, hat sich beim Zunftrat schriftlich zu bewerben.
  • Der Zunftrat entscheidet über die Aufnahme eines Kandidaten mit einstimmigem Beschluss.
  • Ein Bewerber bedarf der Empfehlungen von mindestens zwei Mitgliedern der Zunft.
  • Der Zunftrat kann die Aufnahme eines Kandidaten ablehnen.
  • Die Zahl der Mitglieder der Zunft soll grundsätzlich 100 nicht überschreiten.
  • Die Mitglieder der Zunft verpflichten sich, aktiv am Zunftleben mitzuwirken und einander mit Rat und Tat beizustehen.

 

Das Beitrittsgesuch in Form eines Motivationsschreibens ist an den amtierenden Meister der Zunft zu Rebmessern zu richten:

Fredy Fecker, Zunftmeister, Zunft zu Rebmessern, Postfach, 4153 Reinach 1

 

Die Aufnahme von neuen Zunftbrüdern erfolgt jeweils am 6. Dezember am Dorfbrunnen in Reinach.